Gesellschaft für Haltungs- und Bewegungsforschung e.V.

Schutz- und Hygienekonzept der GHBF

Zum Schutz unserer Kursteilnehmer und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unsere Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz:
Name: Ute Jacobsen
Tel: 089-33037053
E-Mail: Bitte aktivieren Sie JavaScript, um versteckte Inhalte sichtbar zu machen.


  1. Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher, soweit dies im Rahmen der medizinischen Kursinhalte möglich ist.
  2. In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, stellen wir Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung.
  3. Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) halten wir vom Hotelgelände/Kursräumen fern.
  4. Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
  5. Alle Maßnahmen sind mit dem Hygieneschutzkonzept des Hotels abgestimmt.
  6. Zum Kurs zugelassen werden nur Personen, die im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV vollständig gegen COVID-19 geimpft oder genesen sind (2G).

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Abstandsregeln.
  • Unterweisung der Kursteilnehmer und externen Referenten über die Abstandsregeln und weiteren Hygieneschutzmaßnahmen.
  • Aushang von Hinweisschildern im Fortbildungsbereich (Kursräume, Flure, Pausen- bzw. Essräume).
  • Reduzierung der Teilnehmerzahl.
  • Durchführung im größeren Kursraum mit mind. 10 m2/Kursteilnehmer.
  • Weiträumige Platzierung von Kursliegen und Arbeitstischen.
  • Durchführung von Untersuchungstechniken nur mit Mund-Nasen-Bedeckungen.
  • Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln.

2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Sicherstellung, dass Mitarbeiter/-innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
  • Für Mitarbeiter/-innen und Kursteilnehmern mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma werden vorrangig Situationen vermieden, in denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist (z.B. Untersuchung des Kopfes).
  • Hinweis an Kursteilnehmer, dass zum Eigenschutz/Schutz unserer Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung geboten ist.
  • Schulung der Mitarbeiter/-innen über die richtige Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Bereitstellung von geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter/-innen und Kursteilnehmer.
  • Nutzung von ausschließlich personenbezogenen Schutzausrüstungen.
  • Neben Mund-Nasen-Bedeckungen stehen Schutzvisiere zur Verfügung.

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Auffordern von Mitarbeitern oder Kursteilnehmern mit entsprechenden Symptomen, das Hotel-/Kursgelände zu verlassen bzw. zuhause zu bleiben.
  • Aufforderung an die betroffenen Personen, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.
  • Treffen von Regelungen im Rahmen der betrieblichen Pandemieplanung, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.

4. Handhygiene

  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene.
  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion in Kurs-, Sanitär-, Pausen- und Essbereichen.
  • Unterweisung der Mitarbeiter zur Handhygiene und Schulung der Mitarbeiter zur richtigen Nutzung und Entsorgung von Einweghandschuhen mit Bereitstellung entsprechender Entsorgungsmöglichkeit.
  • Bereitstellung von hautschonender Seife.
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung (keine Handtrockner).
  • Hinweis auf Hautpflege.
  • Bereitstellung von Einweghandschuhen.

5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Teilnehmer- bzw. Gästeverkehrs

  • Anbringen von Bodenmarkierungen vor Empfangs- und Informationsschaltern und in Wartebereichen zur Steuerung der Check-In und Check-Out Zeiten.
  • Das Hotel hat ein eigenes Parkplatzkonzept (Reduktion der Parkplätze) erarbeitet.
  • getrennter Ein- und Ausgang, um direkten, entgegenkommenden Kontakt zwischen Kursteilnehmern, Hotelgästen und dem Personal zu vermeiden
  • Räumliche Trennung von Hotel- und Kursbetrieb

6. Tagungs- und Kursräume

  • Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände
  • Anpassung der Reinigungsintervalle
  • Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen
  • Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in Sanitär- und Pausenräumen
  • Vermeiden von Warteschlangen bei der Getränke- und Essensausgabe
  • Erweiterung der Pausenzeiten

7. Sanitär- und Pausenräume

  • Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände
  • Anpassung der Reinigungsintervalle
  • Regelmäßige Reinigung von Türklinken und Handläufen
  • Sicherstellung eines ausreichenden Abstands in Sanitär- und Pausenräumen
  • Vermeiden von Warteschlangen bei der Getränke- und Essensausgabe
  • Erweiterung der Pausenzeiten

Weitere Informationen

Dokumente:

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Ansprechpartner:

Ute Jacobsen
Telefon: 089-33037053
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Für die dynamische Stand- und Gangstabilität und ihre Störungen sind für den Neurologen insbesondere die sensorischen Funktionen (visuell, vestibulär, somatosensorisch) und die kognitive zerebrale Bewegungssteuerung von Bedeutung.

Prof. Dr. med. Klaus Jahn, München
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Sitz:
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Vereinsregister:
Amtsgericht München, VR 201397

Die Gesellschaft für Haltungs- und Bewegungsforschung e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Dies ist wegen Förderung wissenschaftlicher Zwecke, öffentlicher Gesundheitspflege, Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr.(n) 1, 3, 7 AO) durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamts München für Körperschaften, Steuernummer 143/216/10642 vom 6. Februar 2008 ab 08.12.2007 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.

Konzept, Design, Umsetzung
David Schmidt